Ein Beschluss. Drei Wochen. Eine Verwaltung, die antwortet.
Unbeantwortete E-Mails, undurchsichtige Abrechnungen, Versammlungen, die nie stattfinden — nichts davon müssen Sie hinnehmen. Der Wechsel braucht einen einzigen Beschluss der Eigentümerversammlung; alles andere übernehmen wir.
Drei Schritte, drei Wochen
Was wir von Ihnen brauchen
Gerade genug, um präzise zu kalkulieren und den Vorschlag vorzubereiten — alles Dinge, die ein Eigentümer oder Präsident ohnehin zur Hand hat.
Kontakt & Informationen
Ein schriftliches Wechsel-Angebot für Ihre Gemeinschaft in zwei Werktagen — und die Fragen, die jede Comunidad vor dem Wechsel der Verwaltung stellt.
Die Fragen, die alle stellen
Zahlen wir eine Vertragsstrafe, wenn wir kündigen?
In der Regel nicht. Die meisten Mandate verlängern sich jährlich und lassen sich per Beschluss der Versammlung beenden. Enthält Ihr Vertrag eine ungewöhnliche Klausel, lesen wir ihn zuerst und sagen Ihnen genau, wo Sie stehen.
Können wir mitten im Jahr wechseln?
Ja. Die Gemeinschaft kann den Wechsel in jeder außerordentlichen Versammlung beschließen. Die Buchhaltung wird zum Übergabetermin abgeschlossen und von dort an geprüft.
Was, wenn die alte Verwaltung nicht kooperiert?
Die Übergabe der Unterlagen der Gemeinschaft ist eine gesetzliche Pflicht. Wir stellen die formellen Anforderungen, eskalieren notfalls über die Berufskammer der Hausverwalter — und rekonstruieren die Unterlagen in der Zwischenzeit über Banken und Register.
Ich bin nur ein Eigentümer, nicht der Präsident. Kann ich das anstoßen?
Ja — Eigentümer mit zusammen 25 % der Miteigentumsanteile können eine außerordentliche Versammlung einberufen. Von uns bekommen Sie ein Vorschlagspaket für Ihre Nachbarn.
Wer sagt es der alten Verwaltung?
Wir. Sobald die Versammlung den Wechsel beschlossen hat, stellen wir die formelle Kündigung zu und steuern die gesamte Übergabe — Sie müssen dieses Gespräch nie führen.
Was passiert mit unseren Verträgen und Versicherungen?
Sie laufen weiter. Wir übernehmen laufende Verträge und offene Vorgänge am ersten Tag des Mandats und vergleichen jeden einzelnen bei seiner Verlängerung mit dem Markt — nichts wird gekündigt, nur weil die Verwaltung gewechselt hat.
Was kostet die Verwaltung danach?
Ein vorab vereinbartes Festhonorar pro Jahr, bemessen nach Ihren Einheiten und den gewählten Leistungen — nie ein Prozentsatz von Bauarbeiten. Das Angebot hält es schriftlich fest, bevor Ihre Gemeinschaft abstimmt.